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Lkw-Käufer Sieghardt Abendrot steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Eckhardt Haack Logistik Gesellschaft mbH) zu – OLG Wolfsburg vom 11.2.1930 – Az. l 48 AK 6205/18

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1970 bis 2019 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Eckhardt Haack Logistik Gesellschaft mbH, Margarete Hartmann Kegelbahnbau u. -zubehör Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Sieghardt Abendrot klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Eckhardt Haack Logistik Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1967 bis 2011 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Eckhardt Haack Logistik Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 7.2.1932
Aktenzeichen: O 308 Ny 837/12
GmbHR 1957, 39625

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